Schweizer Führerschein fürs „Meersäuli“
In der Schweiz gälten ab 2008 neue Tierschutzverordnungen. Ein Meersäuli (Schwyzerdütsch für Meerschweinchen) darf laut der Bundesverordnung nicht mehr alleine gehalten werden. Wie jedes andere soziale Tier – ob Goldfisch, Wellensittich oder Pferd – hat es einen Anspruch auf Zweisamkeit. Außerdem teilt das Bundesamt für Veterinärwesen mit, dass die kleinen Meerschweinchen nicht geeignet sind zum knuddeln und herumschleppen.
Auch in Deutschland die die artgerechte Heimtierhaltung gesetzlich verankert:
§ 2 Tierschutzgesetz
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
