Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V.

Gesetzliche Bestimmungen

Seit 1984 wird das WA in der Europäischen Union durch zwei Verordnungen umgesetzt. Danach ist für den Transport innerhalb der Gemeinschaft und insbesondere für Zwecke der Vermarktung von geschützten Tieren ein Nachweisdokument erforderlich.

Diese sog. CITES-Bescheinigung (CITES ist die Abkürzung für „Convention on International Trade In Endangered Species Of Wild Fauna And Flora“) ist die Garantie dafür, dass es sich um ein legal importiertes oder hier nachgezüchtetes Tier handelt.

In Deutschland sind neben den EU-Regelungen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung zu beachten. Danach hat jeder Halter eines Tieres – abgesehen von häufig nachgezüchteten Arten - einer geschützten Art den Besitz gegenüber seiner zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

WICHTIG: Entnehmen Sie auch keine einheimischen Tiere (z. B. Frösche, Kröten, Blindschleichen etc.) aus der Natur. Bringen Sie keine exotischen Tiere aus dem Ausland mit und versuchen Sie nicht, diese hier einzuschmuggeln!