Keine Entnahme von Teichbewohnern aus der Natur!
Aufgrund der Bundesartenschutzverordnung sind bestimmte Arten von wild wachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren unter besonderen Schutz gestellt.
Geschützte Pflanzen dürfen nicht ihren natürlichen Standorten entnommen werden. Geschützte Tiere - dazu gehören alle europäischen Arten von Kriechtieren und Lurchen sowie einige einheimische Fische - dürfen nicht der Natur entnommen werden. Auch nicht, um sie im eigenen Biotop anzusiedeln.
Die beliebtesten Teichfische bei uns:
- Goldfische
- Koi (Farbkarpfen)
- Goldorfen
- Rotaugen
- Schleien
- Moderlieschen
- Stichlinge
- Rotfedern
- Bitterlinge
Gartenteichgäste, die von selbst zuwandern - egal, ob es sich um Frösche, Kröten, Blindschleichen oder Libellen handelt – dürfen im Gartenteich bleiben. Die Besitzverbote unserer Naturschutzgesetze gelten dann nicht.
