Tipps zur Anschaffung
Darauf sollte man achten:
Papageien erwirbt man im Zoofachhandel oder direkt bei einem Züchter. Die Vögel sollten so jung wie möglich sein, damit sie sich gut eingewöhnen und zähmen lassen. Checken Sie beim Zoofachhändler oder Züchter, bei dem Sie die Vögel kaufen, die Haltungsbedingungen genauestens ab: Sind die Sitzstangen sauber? Ist der Sand am Boden frisch? Sind Futter- und Wasserschüsseln gereinigt? Ist der Käfig oder die Voliere groß genug, oder drängen sich zu viele Vögel auf zu kleinem Raum?
Das Gefieder soll glatt und eng anliegend sein, die Augen glänzen. Der Schnabel ist sauber und weist l keine Risse auf. Krallen und Zehen sind vollständig. Der Vogel macht einen munteren, aufgeweckten und neugierigen Eindruck Haben Sie „Ihre“ Papageien gefunden, lassen Sie sich die Ringnummer und ggfs. den Namen des Züchters geben. Beachten Sie bitte, dass nach Veterinärrecht Papageien beringt sein müssen. Fallen die zukünftigen Hausgenossen unter die geschützten Arten, müssen Sie sich nach den CITESPapieren erkundigen und den Herkunftsnachweis mitgeben lassen.
Der Kauf von Papageien
Ringnummer, Kaufbescheinigung, Züchteradresse und alle weiteren Dokumente gut aufbewahren! Seit 1976 gilt in Deutschland das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die gefährdeten Arten sind im WA je nach Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet und lassen teilweise eine staatlich kontrollierte Entnahme von Papageien aus der Natur zu. Seit 1984 wird das WA in der Europäischen Union durch zwei Verordnungen umgesetzt. Danach ist für den Transport innerhalb der Gemeinschaft und insbesondere für Zwecke der Vermarktung von geschützten Papageien ein Nachweisdokument erforderlich. Diese sog. CITES-Bescheinigung (CITES ist die Abkürzung für „Convention on International Trade In Endangered Species Of Wild Fauna And Flora“) ist die Garantie dafür, dass es sich um einen legal importierten oder hier nach gezüchteten Vogel handelt.
In Deutschland sind neben den EU-Regelungen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung zu beachten. Danach hat jeder Halter eines Papageis – abgesehen von häufig nach gezüchteten Arten - den Besitz gegenüber seiner zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.
Zur genaueren Information sollten Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer zuständigen Landesnaturschutzbehörde über die zu beachtenden Vorschriften erkundigen.
