Katze angefahren: Was der Autofahrer jetzt tun sollte

Immer wieder geraten unvorsichtige Freigänger-Katzen unter die Räder von Autos. Wenn der Fahrer unverletzt bleibt und den ersten Schock verdaut hat, steht er vor vielen Fragen: Was tun mit dem verunglückten Tier? Wer muss von dem Unfall erfahren? Und wer bezahlt etwaige Schäden? Folgende Hinweise sollten Autofahrer nach dem Unfall mit einer Katze beachten. 

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Besonders bei Dunkelheit sind Katzen schlecht zu sehen, wenn sie auf die Straße springen. So kommt es immer wieder zu Unfällen mit Autos. Nun einfach wegzufahren, ist auf keinen Fall zu empfehlen. „Wird ein Heimtier, etwa eine Katze, überfahren und das verletzte Tier seinem Schicksal überlassen, kann eine Unfallflucht vorliegen“, erklärt Katharina Lucà, Unternehmenssprecherin bei der ADAC-Zentrale in München. „Kommt es durch Zeugen des Unfalls zu einer Anzeige, kann der Fahrer des Wagens aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld belangt werden.“ Sie empfiehlt daher die folgenden Schritte:

- Bemerkt der Fahrer einen Aufprall, sollte er an einer sicheren Stelle anhalten. Sein eigenes Wohl sowie das der anderen Verkehrsteilnehmer stehen dabei im Vordergrund. Auf einer vielbefahrenen Landstraße abrupt zu bremsen und auf die Fahrbahn zu laufen, birgt zu viele Risiken. Auch sollten bei Dunkelheit keine spontanen Rettungsaktionen stattfinden. In dem Fall ist es laut dem ADAC ausreichend, die Polizei oder die Tierrettung anzurufen und den Unfall zu melden.

- Hat der Fahrer sein Auto sicher abgestellt, sollte er die Warnblinkanlage einschalten und sich ein Bild von der Lage und den Unfallschäden machen – im Optimalfall mit einer gut sichtbaren Warnweste.

- Liegt eine Katze auf oder neben der Straße, hilft ein Warndreieck, die Unfallstelle abzusichern.

- Je nach Situation sollte nun die Polizei angerufen oder das Tier zum Tierarzt gebracht werden.

Nach dem Unfall die Polizei informieren

Fühlt sich der Fahrer mit der Situation überfordert oder unsicher, sollte er die Polizei anrufen. Sie kümmert sich um die weitere Versorgung des Tieres sowie eine Absicherung des Unfallortes. „Die Meldung des Unfalls bei der Polizei ist auch ratsam, um den Halter der Katze ausfindig zu machen“, rät Lucà. „Ebenso besteht die Option, dass die Haftpflichtversicherung des Katzenhalters für den entstandenen Schaden aufkommt.“ Wurden bei dem Unfall Personen verletzt oder ist ein größerer Schaden am Auto entstanden, ist es sogar unabdingbar, die Polizei hinzuzuziehen.

Erste Hilfe leisten

Nicht immer sind Katzen nach einem Unfall tot. „Ist die Katze noch bei Bewusstsein und kann sich bewegen, wird sie ihre letzten Kräfte aufwenden und in die nächste Deckung verschwinden – etwa unter ein parkendes Auto oder hinter einen Busch“, erläutert die Fachbuchautorin und Katzenexpertin Dr. Helga Hofmann. Sofern es die eigene Sicherheit zulässt, sollte man nun nichts unversucht lassen, um das verletzte Tier zu finden.

„Hat man das Tier aufgespürt und möchte überprüfen, ob der Vierbeiner noch lebt, gibt es einen einfachen Trick“, sagt Hofmann: „Einfach dem Tier einen kleinen Taschenspiegel vor die Nase halten und überprüfen, ob dieser beschlägt und die Katze entsprechend noch atmet. Alternativ reicht auch ein Papiertaschentuch, welches sich, locker gehalten, im Atemstrom des Tieres ein wenig hin- und herbewegt." Ist das Tier nicht mehr am Leben, sollte die Polizei benachrichtigt werden, die das Tier bergen und den Halter ausfindig machen kann.

„Um sich einen ersten Eindruck von der Katze zu verschaffen, etwa ob sie offene Wunden hat, die Katze fest am Nacken packen und das Tier leicht anheben“, so die Expertin. Mit einem Druckverband aus dem Verbandskasten des Autos kann eine schwere Blutung vorerst gestillt werden. Ist der Vierbeiner nicht bei Bewusstsein, können weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden, welche auch unter der sogenannten ABC-Regel (Atemwege frei machen, Beatmung, Cirulation) bekannt sind. Da diese besondere Kenntnisse im Umgang mit dem Tier erfordern und um der Katze nicht noch weitere Verletzungen hinzuzufügen, sind die Maßnahmen aber nur für erfahrene Katzenfreunde empfehlenswert, die zum Beispiel schon einmal einen Erste-Hilfe-Kurs für Tiere absolviert haben.

Für die weitere medizinische Versorgung sollte das Tier schnellstmöglich zum Tierarzt gebracht werden. Eine deutschlandweite Übersicht an Tierärzten befindet sich zum Beispiel auf der Webseite vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Einige Tiere tragen ein Halsband mit Plakette, auf der Adresse und Telefonnummer ihres Halters notiert sind. In dem Fall kann dieser kontaktiert werden und zur Unfallstelle kommen.

Die überfahrene Katze zum Tierarzt bringen

Soll das Tier von der Straße oder für den Transport zum Tierarzt ins Auto getragen werden, sollten die Hände geschützt sein – zum Beispiel durch dicke Handschuhe oder eingewickelt in einen Schal, eine Jacke oder ein dickes Tuch. „Ist die Katze verletzt und gerät in Panik, fängt sie unter Umständen an zu beißen. Und das kann für den Menschen außerordentlich schmerzhaft werden, weil sich Wunden durch Tierbisse sehr leicht übel entzünden“, erläutert Hofmann. Um Beißattacken zu verhindern, empfiehlt die Expertin auch in diesem Fall, die Katze am Nacken zu packen und sie dann langsam auf eine Unterlage zu ziehen, etwa eine Plane, eine Jacke oder eine Warnweste. So kann das Tier vorsichtig ins Auto getragen werden.

Allerdings sollte eine Einzelperson eine Katze nicht ohne spezielle Transportbox im Auto befördern. „Erwacht das Tier aus einem Schockzustand oder einer Ohnmacht, wird es – sofern es seine Verletzungen erlauben – panisch losrennen“, warnt Hofmann. „Ist die Katze dann nicht gesichert, kann das fatale Folgen für den Autofahrer haben – wenn das Tier zum Beispiel zwischen die Pedale gerät.“

Wer kommt für die Unfallschäden auf?

Nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Tierhalter für die Schäden aufkommen, die ihre Vierbeiner verursachen. Ist die Katze über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, kommt diese für Schäden am Auto sowie die Tierarztkosten auf. „Die Voraussetzung ist natürlich, dass der Tierhalter ermittelt wird“, sagt ADAC-Expertin Lucà. „Hat eine Vollbremsung wegen eines Heimtiers etwa einen Auffahrunfall zur Folge oder wurde das Auto infolge eines Ausweichmanövers beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung dagegen nicht für den entstandenen Schaden." IVH