Hund am Arbeitsplatz: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Den Hund mit ins Büro zu nehmen ist nicht nur eine Bereicherung für das Tier und den Halter – auch Arbeitgeber profitieren von den „Mitarbeitern“ auf vier Pfoten. Allerdings sollten einige betriebliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, bevor der neue Kollege seinen ersten Tag als Bürohund antritt.

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Die Population von Hunden in Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. So lebten 2020 10,7 Millionen Hunde in deutschen Haushalten – knapp 600.000 mehr als noch im Jahr davor. Viele Tierfreunde schätzen den positiven Einfluss der Vierbeiner auf ihr Leben, etwa wie sehr es sie entspannt, wenn sie ihren Hund zwischendurch streicheln und sie häufiger lächeln. Die Gassi-Runden in der Freizeit sowie in der Mittagspause sorgen bei vielen Hundehaltern darüber hinaus für mehr Bewegung und damit eine Verbesserung der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung. „Meine Empfehlung an Arbeitgeber ist, die positive Wirkung von Hunden sowohl auf die Stimmung im Büro insgesamt als auch auf die Gesundheit von Hundehaltern im Speziellen zu nutzen, und ihren Mitarbeitern zukünftig vermehrt die Möglichkeit zu geben, den Hund als Teammitglied mit an den Arbeitsplatz zu bringen“, erläutert Markus Beyer, Hundetrainer, Unternehmenscoach und 1. Vorsitzender vom Bundesverband Bürohund e.V. Das kann auch Vorteile bringen im Wettbewerb um neue Fachkräfte, denn ein hundefreundlicher Arbeitsplatz wirkt sich positiv aufs Unternehmensimage aus. Auf kununu, einer Plattform für Arbeitgeberbewertungen, können Angestellte etwa die Mitnahme des Tieres als Benefit eintragen. Aus diesen Daten ermittelt und veröffentlicht kununu jährlich das Ranking der hundefreundlichsten Arbeitgeber.

Bürohund: Den Start genau planen

Bevor der tierische Kollege seinen ersten Tag im Büro antritt, gilt es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Reihe von Aspekten zu klären:

  • Da kein rechtlicher Anspruch auf die Mitnahme eines tierischen Kollegen besteht, muss der Arbeitgeber zunächst sein schriftliches Einverständnis dafür geben. Hundehalter sollten zudem idealerweise bereits im Vorfeld mit den Kollegen sprechen, die ihren Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Hundeplatzes haben. Gibt es Probleme mit Allergien oder fühlen sich einige Mitarbeiter durch einen Hund am Arbeitsplatz belästigt? Als Kompromiss kann es am Arbeitsort zum Beispiel hundefreie Zonen geben, die für die Tiere gesperrt sind. Stimmen die Kollegen der Mitnahme von Bürohunden zu, lässt sich auch der Vorgesetzte leichter von den Vorteilen des neuen tierischen Kollegen überzeugen.
  • Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter mit vergleichbaren Arbeitsplätzen gleich behandelt werden. Dies gilt auch für das Mitbringen von Hunden. So darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund verbieten, seinen Hund mit an den Arbeitsplatz zu bringen, wenn dies anderen Mitarbeitern im gleichen Job erlaubt ist. „Unternehmen sollten daher im Vorfeld ein Konzept erarbeiten, in dem sie festhalten, wie sie die Integration von Bürohunden in den Betrieb langfristig gewährleisten und umsetzen wollen“, erklärt Beyer.  „Entscheidend hierbei ist die Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten. Stört ein Hund im Betrieb oder hält sich ein Hundehalter nicht an die Regeln, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis allerdings jederzeit und individuell widerrufen.
  • Hundehalter müssen ihrem Vierbeiner einen Ort anbieten, an den er sich zurückziehen kann. Das kann zum Beispiel ein Körbchen oder seine gewohnte Lieblingsdecke sein, die in einer Ecke in der Nähe des Halters platziert ist. Dieser Ort sollte nicht in Zugluft liegen oder durch Emissionen, übermäßigen Lärm, Hitze oder Staub belastet sein.
  • Beschädigt ein Bürohund Firmeneigentum oder verletzt andere Personen, haftet der Halter dafür. Neben einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die für etwaige durch den Hund verursachte Schäden aufkommt, empfiehlt Beyer daher ein schriftliches Protokoll oder eine Klausel in der Betriebsvereinbarung, in der mögliche Vorkommnisse geregelt sind. Was zum Beispiel passiert, wenn der Hund auf dem Teppich sein Geschäft verrichtet? Wer übernimmt in dem Fall die Kosten?

Der Hund muss sozialisiert sein und gehorchen

„Ob sich ein Hund als tierischer Arbeitskollege eignet, ist zunächst nicht von seiner Rasse abhängig, sondern davon, ob er gut sozialisiert ist“, erklärt der Hundetrainer. Der Vierbeiner sollte sowohl mit Menschen als auch mit Artgenossen gut klarkommen und Kommandos befolgen. Grundvoraussetzung für dieses harmonische Miteinander ist ein gutes Hund-Halter-Verhältnis. „Sobald dies vorhanden ist, ist es egal, ob ich mit dem Hund in einer U-Bahn, im Park oder in einem Büro sitze – der Hund verlässt sich auf meine Situationskompetenz und vertraut mir“, so Beyer. Auch sollte es der Hund gewohnt sein, sich ruhig zu verhalten, da lautes Bellen oder das freudige Anspringen anderer Menschen am Arbeitsplatz eher unerwünscht sind.

Verbesserung des Betriebsklimas

Gassi-Runden in der Mittagszeit sorgen nicht nur für frische Luft und Bewegung für Tier und Halter, sondern fungieren auch als Kommunikationsbrücke zwischen Abteilungen. „Sehr häufig melden sich Kollegen, die Hund und Halter gerne bei dem Spaziergang begleiten möchten“, weiß der Experte aus Erfahrung. Dies stärkt nicht nur den Zusammenhalt unter den Kollegen, sondern auch das Betriebsklima. Und auch der Hund freut sich über so viel Zuwendung.

Der Bundesverband Bürohund e.V. unterstützt und berät bei der Integration von Bürohunden in den Betrieb, sowohl telefonisch als auch vor Ort, zum Beispiel in Form von Inhouse-Seminaren. Gemeinsam werden individuelle Lösungsansätze erarbeitet, damit die Zulassung der tierischen Kollegen im Büro ein Erfolg wird.

Wie es problemlos mit der Eingewöhnung des neuen Bürohundes klappt, können interessierte Hundefreunde hier nachlesen: Hund im Büro: So klappt es mit der Eingewöhnung. IVH