Immer beliebter: Das Ei vom eigenen Huhn
Zur Haltung von Hühnern, Enten und Gänsen im heimischen Garten

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Wer selbst mit dem Gedanken spielt, künftig Hühner, Enten oder Gänse im Garten zu halten, sollte sich zuerst einen Überblick zu den örtlichen Vorschriften verschaffen. Grundsätzlich ist die Haltung weniger Hühner auch in Wohngebieten gestattet, da für diese die Regelungen wie für Kleintiere Anwendung finden, also etwa für Kaninchen. „Mit der Haltung von Enten, Gänsen oder Hühnern gehen immer auch Gerüche und Geräusche einher. Wer sich Tiere anschafft, sollte daher immer schon im Vorfeld das Gespräch mit seinen Nachbarn suchen und diese so darauf vorbereiten“, rät Steffen Kraus vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG). „Eine besondere Genehmigung ist für die Haltung nicht erforderlich. Verschiedene Gerichtsurteile sahen in der Vergangenheit die Haltung von bis zu 20 Hühnern als verhältnismäßig an. Die verbundenen baulichen Maßnahmen können hingegen an eine Genehmigung geknüpft sein.“
Führt ein Nachbarschaftsstreit zur Geflügelhaltung doch vor Gericht, hängt das Ergebnis sehr stark von den besonderen äußeren Umständen ab. In der Vergangenheit orientierten sich Urteile oft am Wohnumfeld: Im ländlichen Raum wird in der Regel eine größere Toleranz für die Geräusche von Nutzgeflügel erwartet als in rein städtischen Wohngebieten. Mitunter wurden Ruhezeiten bestimmt, in denen besonders Hähne sich im schallisolierten Stall aufhalten müssen. Für die kleine Hühnerschar und die Eierproduktion ist ein Hahn aber gar nicht zwingend notwendig, sodass man auch eine rein weibliche Gruppe halten kann.
Besonderheiten in Mietwohnungen und gepachteten Gärten
Wer zur Miete wohnt, sollte in jedem Fall vorher die Erlaubnis seines Vermieters zur Geflügelhaltung einholen. „Die Haltung von Kleintieren darf zwar nicht pauschal im Mietvertrag verboten werden. Der Vermieter kann die Haltung von Hühnern oder Gänsen aber etwa aus Gründen der Lärm- oder Geruchsbelästigung ablehnen“, so Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes. „Besonders wenn sich mehrere Parteien den Garten teilen, wird die Hühnerhaltung nur in wenigen Fällen umsetzbar sein.“
In Kleingartenkolonien ist die Tierhaltung eher die Ausnahme, es sei denn, die Vereinssatzung erlaubt diese explizit. Auch das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft weist darauf hin, dass nur „sehr wenige Kleingartenanlagen“ die Geflügelhaltung erlauben und empfiehlt einen genauen Blick in die Regeln oder ein Gespräch mit dem jeweiligen Verein.
Anforderungen an die Haltung
Der Stall gehört zu den Grundbedürfnissen von Rassegeflügel, um den Tieren einen stabilen Rückzugsort und Schutz vor Wetter und Raubtieren zu bieten. „Die Baurichtlinien je nach Ort verschieden – vor der Haltung der Tiere sollte daher schon abgeklärt werden, ob der Bau eines Stalls im eigenen Garten überhaupt gestattet ist. Das kann beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden“, erklärt Geflügelexperte Kraus. „Wie groß der Stall sein muss, hängt von der Rasse und Art der Tiere ab und von ihrer Anzahl. Vier bis fünf Hühner brauchen mindestens zwei Quadratmeter Stallfläche; bei Gänsen ist es etwa ein Quadratmeter pro Gans.“
Die Haltung von Geflügel unterliegt in Deutschland einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften. „Natürlich gilt auch für diese Tiere das allgemeine Tierschutzgesetz. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkretisiert dieses. Demnach sind hier die Grundbedürfnisse für eine artgerechte Haltung festgelegt – also etwa genügend Platz, Bewegungsfreiheit und eine tiergerechte Pflege“, erklärt Kraus. Grundsätzlich müssen auch private Geflügelhalter die Anzahl ihrer Tiere beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse melden und diese Meldung jährlich aktualisieren. So kann etwa beim Ausbruch von Tierseuchen wie der Vogelgrippe schnell reagiert werden und man kann Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die richtige Wahl der Tiere
Für welche Tiere und Rassen man sich entscheidet, hängt auch vom verfügbaren Platz im Garten ab. „Die meisten halten etwa vier bis fünf Hühner. Bei Vorwerkhühnern, einer sehr beliebten Rasse, braucht es dann eine umzäunte Freilauffläche von etwa 30 Quadratmetern. Gibt das der Garten nicht her, sollte die Wahl eher auf kleine Rassen wie Zwerghühner fallen“, erklärt der Experte. „Am besten lässt man sich aber zum individuellen Garten von einem Züchterverband beraten.“ Gänse und Enten sollten jeweils mindestens paarweise gehalten werden. Zusätzlich zur Freilauffläche benötigen sie außerdem einen Zugang zum Wasser – zum Schwimmen und für die Gefiederpflege. Das macht die Haltung aufwendiger.
Tierärztliche Betreuung
Schon vor dem Kauf sollte man sich nach einem auf Nutzgeflügel spezialisierten Tierarzt umsehen, der sich bei Erkrankungen oder Verletzungen um die Behandlung der Tiere kümmert. Einige Tierärzte für Nutzgeflügel können über die Tierarztsuche des Bundesverbands praktizierender Tierärzte gefunden werden.
Verpflichtend ist außerdem eine Impfung gegen die Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease). Da die Impfstoffmengen in der Regel nicht auf kleine Bestände ausgelegt sind, bieten viele Kleintierzuchtvereine Aktionstage an, an denen der Impfstoff unter den Vereinsmitgliedern und Freizeithaltern aufgeteilt wird und günstiger zu bekommen ist.
Auf der Website des BDRG sind neben allgemeinen Informationen zu Rassegeflügel auch die einzelnen Landesverbände gelistet, die gerne beratend zur Seite stehen und bei Bedarf an lokale Züchter, Vereine oder Tierärzte vermitteln können. IVH