Ein Hund, zwei Halter, dreifache Freude – Dogsharing richtig planen

Beim Dogsharing treffen zwei Menschen aufeinander, die sich die Verantwortung für einen Hund teilen. Eine gute Lösung für Tierfreunde, denen die Kraft oder das Geld fehlt, um sich (weiterhin) allein um einen Hund zu kümmern – etwa aufgrund einer Scheidung, eines Jobwechsels oder plötzlich auftretender gesundheitlicher Einschränkungen. Denn nicht immer können Freunde und Familie unterstützen. Fühlt sich das Tier bei beiden Menschen wohl und stimmt zudem die Chemie zwischen den künftigen Dogsharing-Partnern, steht dem Ganzen nichts im Weg. Zum Wohl aller Beteiligten sollten aber vorab wichtige Rahmenbedingungen geklärt werden. Dazu zählen auch Fragen der Versicherung und der Haftung im Schadensfall.

Richtig versichern
Wie für einzelne Hundehalter auch, ist die Wahl der richtigen Versicherung ein wichtiger Punkt: „In der Regel reicht die gute Standard-Hundehaftpflichtversicherung aus, sofern sie auf die Sonderkonstellation Dogsharing angepasst wird“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale in Hamburg. „Das Wort ‚Dogsharing‘ kommt allerdings in den Versicherungsbedingungen nicht vor, weil damit nicht eindeutig klar wird, welche Beziehung die Partner untereinander haben.“ Für die Versicherungen ist es daher wichtig zu wissen, ob beide Parteien Halter des Hundes sind, oder ob nur einer der Halter ist und der andere ein sogenannter Tierhüter, der den Hund „nur“ regelmäßig betreut. Über diesen Punkt sollten sich zukünftige Dogsharing-Partner also frühzeitig Gedanken machen.

Von Haltern und Hütern

Die Frage „Halter oder Hüter?“ ist unter anderem deshalb so wichtig, weil sie Einfluss darauf nimmt, wer im Falle eines Schadens haftet. „Wenn beide Dogsharing-Partner Halter des Hundes sind, sollten auch beide als Halter im Versicherungsvertrag stehen, denn so haften sie gemeinsam“, sagt Becker-Eiselen. „Kommt es zu einem Schaden oder Unfall, kann der Geschädigte sich aussuchen, von welchem Halter er Ersatz fordert.“ Der hälftige Ausgleich zwischen beiden Haltern erfolgt dann untereinander.

Alternativ kann sich nur ein Dogsharing-Partner als Halter in den Versicherungsvertrag eintragen lassen. „In diesem Falls ist es wichtig, dass der andere als sogenannter ‚Tierhüter‘ auch mitversichert ist“, so die Expertin.

Doch egal ob als Dogsharing-Partner oder Tierhüter: Wichtig ist, dass die neuen Dogsharer umgehend die Versicherung informieren, sobald sie sich für die gemeinsame Betreuung eines Hundes entschieden haben. Dasselbe gilt, wenn sich an der Dogsharing-Situation etwas ändert, also etwa einer der Halter aussteigt. Der Erfahrung der Expertin nach sind die Versicherungen durchaus bemüht, der Nachfrage der Kunden entsprechende Lösungen anzubieten. „Es gibt zum Beispiel Versicherungen, bei denen der Tierhalter eine weitere Person als Tierhalter benennen und eintragen kann“, so Becker-Eiselen. „Eine Ablehnung ist uns bis dato nicht bekannt.“

Weitere Informationen zum Thema Hundehaftpflicht und Dogsharing finden Interessierte auf der Website des Industrieverband Heimtierbedarf e.V.: www.ivh-online.de/de/presse-medien/archiv.html IVH